Entstehung, Uniformierung und Bewaffnung der Historischen Bürgerwehr

Ab dem 17. Jahrhundert ist für Haslach eine „Schützengesellschaft“ erwähnt, welche von der Stadt mit einer jährlichen Gabe von sieben Gulden, später sogar von neun Gulden gefördert worden war. Im Jahre 1828 erfolgte dann die Gründung einer Bürgerwehr, welche auch aus der einstigen „Schützengesellschaft“ hervorgegangen war.

Die Bürgerwehr,
später immer wieder auch „Bürgermilitär“ genannt, bestand aus zwanzig Mann Kavallerie, fünfzig Mann Infanterie, sowie aus einem Musikcorps. So paradierten anlässlich des Besuches von Erbprinz Egon von Fürstenberg 1844 vor diesem die Bürgerwehren von Haslach, Wolfach und Kaltbrunn, ein Jahr später hatten die bürgerlichen Korps aus Triberg, Wolfach, Gengenbach, Zell, Lahr, Offenburg und Ettenheim eine Ausflug nach Haslach unternommen. Schon bald aber sollte es ein Ende haben mit dem stolzen Haslacher Bürgermilitär, denn im Zuge der Badischen Revolution reihten sich auch viele Männer aus den Reihen der Bürgerwehr ein in die Badischen Revolutionstruppen, wobei für manche von ihnen dieses Eintreten für Freiheit und Gleichheit im Gefängnis oder in der Flucht nach Amerika geendet hatte.

So kam es als Folge aller freischärlerischen Aktivitäten zur Entwaffnung und Auflösung des Haslacher Bürgermilitärs. Erst über einhundert Jahre später gab es Bemühungen, das einstige Bürgermilitär neu zu gründen. Bereits zuvor hatte eine Nachbildung des Haslacher Bürgerwehrleutnants für das Schwarzwälder Trachtenmuseum den Anlass gegeben, die Wiedergründung zu planen, was dann im Dezember 1990 erfolgt war.

Im Jahre 1991 bereits erfolgte die Aufnahme der Historischen Haslacher Bürgerwehr in Unterharmersbach in den Landesverband der Bürgerwehren und Milizen Baden – Südhessen.
Die Haslacher Historische Bürgerwehr ist eingekleidet in blauem Uniformrock mit rotem Besatz, weißen Hosen und schwarzem Tschako mit weißen Fangschnüren und hohem roten Wollstutzen.
Die Schützen sind ausgerüstet mit Vorderladergewehren und Bajonett, sowie Säbel. Dazu tragen sie über Kreuz gelegte Bandoliere. Die Einkleidung erfolgte streng nach den Vorgaben im Haslacher Stadtarchiv und jenen im Generallandesarchiv in Karlsruhe, sowie auch auf die im Detail genauen Schilderungen Heinrich Hansjakobs. Die Aktiven des Schützenzuges müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben (Waffengesetz) dies gilt für Frauen und Männer.

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